Wichtige Hinweise zum Versand von Gefahrgut
Von: Miriam Sauter Am: 15.08.2012 In: Aktuelle Meldungen Kommentare: 0
Transglobal Express berät Sie beim Fragen zum Gefahrgutversand. Im Folgenden erhalten Sie einige Hinweise zu diesem Thema.
- Gefahrgut darf in keinem Fall mit im Paket verschickt werden; dahingegen kann man je nach Paketdienstleister eingeschränkte Artikel versenden. Daher empfehlen wir Ihnen sich vorher beim jeweiligen Paketdienst über den Transport von Gefahrgut zu informieren.
- Falls Sie einen als „eingeschränkt“ klassifizierten Artikel versenden, sollten Sie den Paketdienstleister im Vorhinein darüber in Kenntnis setzen. Allerdings müssen Sie sich darüber bewusst sein, dass Ihre Ware zurückgewiesen oder Verspätungen bei der Zustellung gibt. In Ausnahmefällen werden für Gefahrgutsendungen, Zuschläge berechnet.
- Eingeschränkte Artikel werden i.d.R. von Paketdienstleistern wie DHL oder UPS akzeptiert, sofern sie ausreichend verpackt sind. Bei Verlust oder Beschädigung Ihrer Sendung haftet der Versender.
Einige Gefahrgut-Beispiele:
- Gegenstände hohen Wertes (Kunstwerke, Antiquitäten, Gold und Silber)
- Möbel (nur flach gepackte Möbel können versendet werden)
- Bargeld (einschließlich Checks oder Gutscheine)
- Lebendige oder tote Tiere (einschließlich Fische, Insekten, Larven, Puppen usw.)
- Tabakprodukte
- Waffen, Munition, gefälschte Waffen (einschließlich Spielzeugwaffen)
- Reinigungs- und Lösungsmittel
- Kredit- und/oder EC-Karten
- Edelmetalle oder Edelsteine
Eine komplette Gefahrgutübersicht von Transglobal Express finden Sie unter dem Menüpunkt: