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Hilfe bei der Zollabwicklung

Allgemeines

  • Für alle Sendungen (außer Dokumente in Nicht-EU-Länder) sind 4 Kopien der Handelsrechnung oder Packliste inkl. Wertangaben erforderlich. 
  • Für Waren, wie beispielsweise Broschüren ist eine Handelsrechnung nicht zwingend erforderlich.
  • Einfuhrabgaben und –steuern können für den Empfänger je nach Höhe der Warenmenge und des Warenwertes entstehen. Gebrauchtes Privateigentum ist von dieser Regelung in manchen Fällen ausgeschlossen. Dies ist vom jeweiligen Zielland abhängig.
  • Unser Unternehmen ist nicht in der Position, Kunden hinsichtlich landesspezifischer Zollvorschriften zu beraten. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an das deutsche Zollamt oder an die jeweilige Botschaft. 

Unter dem folgenden Link finden Sie DHLs länderspezifischen Leitfaden: www.dhl.co.uk/publish/gb/en/information/country_details1/countrydetails.high.html  

 

Versand in Nicht-EU-Länder

  • Sendungen ab einem Warenwert** von 1000 EUR muss eine Ausfuhrerklärung beigelegt werden. Die Ausfuhrerklärung muss beim deutschen Zoll beantragt werden. Für weitere Informationen bitten wir Sie sich direkt mit dem deutschen Zoll in Verbindung zu setzen.

** Warenwert der gesamten Sendung, nicht pro einzelnem Paket