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Auf beliebte Paketdienstleister wie Hermes, DHL, UPS, DPD und Co. kommen künftig gesetzliche Änderungen in Bezug auf verlorene oder beschädigte Pakete zu. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. In Zukunft sollen die Paketlieferer dazu verpflichtet sein, sich einem Schlichtungsverfahren zu unterziehen. Bislang war dies für die Firmen noch freiwillig.

Dies bedeutet also, dass Dienstleister nun verpflichtend an Verfahren teilnehmen müssen, bei denen es um beschädigte oder verlorene Pakete geht. Laut Bundesnetzagentur reichten Verbraucher im Jahr 2020 ganze 1861 Schlichtungsanträge bei ihr ein. Nur bei etwa der Hälfte der Anträge kam es allerdings wirklich zu einer Verhandlung, da die jeweiligen Paketdienstleister sich bei den restlichen Anträgen weigerten, an einem Verfahren teilzunehmen. Bei der zuständigen Regulierungsbehörde für das Postwesen gingen bis Mitte Dezember zudem 17.930 Beschwerdeschreiben ein. Vor allem der Marktführer DHL ist bisher nicht bereit dazu, seine Vertreter in die Schlichtungsverfahren zu involvieren. Hermes dagegen gilt als einer der wenigen Paketlieferdienste, der sich auf diese Verfahren bislang einlässt. Die Bundesnetzagentur äußerte sich hierzu wie folgt: „Der ordentliche Rechtsweg kommt oft wegen des geringen Streitwerts nicht in Betracht, wenn das Postunternehmen eine Haftung und eine Schadensersatzforderung ablehnt.“

Im März soll das neue Gesetz nun also in Kraft treten und die Spielregeln für Verbraucher und Dienstleister damit neu bestimmen. Generell kommt es aber nicht bei jedem Problem gleich zu einem Schlichtungsverfahren. Ein solches ist meist der letzte Ausweg, wenn die Parteien wirklich keinen gemeinsamen Nenner finden und die Verbraucher besonders verärgert sind. Seitens der Behörden werden diese Verfahren vor allem deshalb durchgeführt, um den Dienstleistern zu zeigen, dass die Qualität ihres Service hoch gehalten werden muss und Pakete nicht einfach verloren gehen sollten. Vor allem im Zusammenhang mit dem Lockdown und dem enormen Anstieg der Paketmenge wächst auch die Anzahl der Beschwerden aufgrund von verloren gegangenen oder entwendeten Paketen.

Schlichtungsverfahren
In Zukunft sollen Paketdienstleister gerichtlich für verlorene Pakete haften müssen.

Quellen: inside-digital.de, heise.de, winfuture.de

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