Hilfe bei der Zollabwicklung
Pakete, die aus Deutschland zu Zielen außerhalb der Europäischen Union verschickt und Pakete die aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland eingeführt werden, unterliegen der Zollabfertigung. Dies gilt auch für Sonder- und Überseegebiete der EU-Mitgliedschaften (z.B. Kanalinseln, Kanarische Inseln oder Falklandinseln).
Aufgrund der hohen Anzahl von Destinationen ist es uns leider nicht möglich Sie zu spezifischen Zollvorschriften zu beraten. Wir haben hier allerdings einige Punkte für Sie zusammengestellt, die Ihnen weiterhelfen können. Für detaillierte Informationen zu Zoll, Ein- und Ausfuhren wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Zollbehörden.
Ihre Verantwortlichkeiten
Als Versender sind Sie für Folgendes verantwortlich:
- Bitte gewährleisten Sie, dass Sie keine verbotenen Gegenstände senden.
Klicken Sie hier für unsere Liste verbotener Gegenstände. Einzelne Dienstleister haben zusätzlich eigene Einschränkungen, die Sie vor dem Versand überprüfen sollten. - Bitte gewährleisten Sie, dass Sie keine Waren senden, die im Zielland Beschränkungen unterliegen.
Einige Staaten verbieten oder beschränken die Einfuhr bestimmter Gegenstände in ihr Land. Es gibt oft Gesetze, die beispielsweise die Einfuhr bestimmter Lebensmittel verbietet. Diese Einschränkungen können erheblich von Land zu Land variieren. Daher sollten Sie die Zoll-Webseiten Ihres Ziellandes überprüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Waren gesendet werden können. - Bitte vervollständigen Sie alle für die Zollabfertigung erforderlichen Dokumente.
Mit Ausnahme des Dokumentenversandes müssen allen Sendungen vier Kopien einer Handelsrechnung bzw. Packliste beigefügt werden. Dieses Dokument zeigt den Inhalt und Wert jedes Elementes Ihrer Sendung auf. Wenn Sie mit Transglobal Express versenden, wird eine Packliste automatisch während des Buchungsprozesses für Sie erstellt. Wenn Sie eine eigene Rechnung haben, können Sie diese anstelle der von unserem System generierten Packliste verwenden. Bitte klicken sie hier für weitere Informationen zu den benötigten Dokumenten.
Bitte beachten Sie: Es ist möglich, dass einzelne Länder zusätzlich zur Handels- bzw. Packliste weitere Unterlagen verlangen. Dies ist abhängig vom Inhalt Ihrer Sendung. Bitte überprüfen Sie mögliche Einschränkungen mit der zuständigen Zollbehörde. - Bitte klären Sie den Empfänger bezüglich seiner Verantwortlichkeit zu Zöllen, Steuern und Gebühren auf.
Es kann passieren, dass dem Empfänger je nach Sendungsinhalt und Wert Zölle und Steuern auferlegt werden. In einigen Ländern sind persönliche Gegenstände von diesen Gebühren befreit. Einfuhrzoll wird in der Regel als ein Prozentsatz des angegebenen Wertes berechnet. Auch eine Zollverwaltungsgebühr kann erhoben werden. Alle Zollgebühren müssen gezahlt werden, bevor Ihre Waren zur Auslieferung freigegeben werden.
Versäumnis der Zahlung von Zollgebühren führt zur Rückführung oder Vernichtung der Sendung. Jegliche daraus entstehende Gebühren werden dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Steuerbefreiung beim Versand in die EU aus einem Nicht-EU-Land in Höhe von 22 € seit 2021 nicht mehr gilt. Seit diesem Datum können Sie jedoch den EU-Import One-Stop Shop (IOSS) verwenden, um die Mehrwertsteuer zu deklarieren und zu entrichten, sodass der Empfänger nicht für den Import bezahlen muss.
Ausfuhrerklärung ab einem Warenwert von 1000 Euro
Sendungen ab einem Warenwert der gesamten Sendung in Höhe von 1000 € muss eine Ausfuhrerklärung beigelegt werden. Die Ausfuhrerklärung muss beim deutschen Zoll beantragt werden. Für weitere Informationen bitten wir Sie sich direkt mit dem deutschen Zoll in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen zu Import in die EU und Export aus der EU finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Persönliche Gegenstände
Bei Einreise in die Länder USA, Australien oder Neuseeland (Umzug oder Reise) müssen bei einem Versand von persönlichen Gegenständen folgende Formulare ausgefüllt werden. Wenn diese von Ihnen nicht bereits im Voraus ausgefüllt wurden, muss dies durch den Empfänger geschehen. Das Ausfüllen im Voraus kann die Zollabfertigung beschleunigen.
Persönliche Gegenstände in die USA
- "Declaration for Free Entry of Unaccompanied Articles" [1 copy]
- Instructions for completing the "Declaration for Free Entry of Unaccompanied Articles
- Anleitung zum Ausfüllen der "Declaration for Free Entry of Unaccompanied Articles" (deutsche Übersetzung)
Persönliche Gegenstände nach Australien
Persönliche Gegenstände nach Neuseeland
Economic Operator Registration and Identification - Zollnummer (EORI)
Die EORI-Nummer wurde im Juli 2009 eingeführt um die Sicherheit zu verbessern und um die Zollabfertigung von Waren zu beschleunigen die in Staaten der Europäischen Union eingeführt werden oder diese verlassen. Unternehmen und Privatpersonen die Ausfuhren oder Einfuhren beim Zoll anmelden müssen eine EORI- Nummer besitzen. Seit März 2012 ist ohne EORI-Nummer keine Zollabwicklung mehr möglich.Sie können überprüfen ob Ihre EORI-Nummer gültig ist, in dem Sie sie in den EORI Number Validator eingeben. Falls Sie keine gültige Nummer besitzen, können Sie hier einen Antrag ausfüllen. Bei weiteren Fragen bezüglich des Antrages einer EORI-Nummer, besuchen Sie bitte Seite des deutschen Zolls.
Weltweite Zollinformationen
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