Schadens- oder Verlustmeldungen
Alle Ansprüche unterliegen uneingeschränkt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ADSp) sowie den Versicherungsbedingungen der Transglobal Express GmbH. Ohne die erweiterte Transportversicherung versichert Transglobal Express jede Ihrer Sendung bis zu einem Warenwert von 50 € kostenlos für Sie – ausgenommen hiervon sind Hermes, USPS und Landmark-Sendungen. Wir empfehlen dringend, die Geschäftsbedingungen zu lesen und eine zusätzliche Versicherung auszuwählen, sofern diese benötigt werden sollte. Bitte beachten Sie: Wir können eine Rückerstattung der Versicherung nur dann vornehmen, wenn Ihre Sendung noch nicht abgeholt wurde. Das Antragsformular stellt keine Anerkennung der Haftung durch Transglobal Express GmbH dar.
Wie mache ich eine Schadens- oder Verlustmeldung?
Schadens- oder Verlustmeldungen können in der ersten Instanz per E-Mail an [email protected] durchgeführt werden.
- Eine Anmeldung des Schadens muss direkt an die Transglobal Express GmbH erfolgen. Sollten Sie versuchen, den Schadensanspruch direkt beim Paketdienst geltend zu machen, annulliert dies den Anspruch bei uns.
- Der Anspruch aus einer Schadens- oder Verlustmeldung kann ausschließlich von der Person oder dem Unternehmen (Kontoinhaber) geltend gemacht werden, die oder das die Buchung bei Transglobal Express durchgeführt hat.
- Eine Schadens- oder Verlustmeldung wird abgelehnt, wenn Artikel, die auf der Packliste / Handelsrechnung aufgeführt sind, fehlen oder wenn es sich bei einem der Artikel um Gefahrgut oder unzulässige Artikel handelt oder um Artikel, die nicht entschädigt werden können.
- Schadensanprüche für verlorene Pakete oder Teilverluste (fehlender Inhalt) entfallen, wenn die Ware lokalisiert werden kann oder nicht mehr als verloren gilt.
Im Falle einer erfolgreichen Schadens- oder Verlustmeldung werden in der Regel Transportkosten erstattet.
Bitte beachten Sie: Im Falle eines Verlusts oder Schadens übernehmen wir keine Haftung für indirekte oder Folgeschäden, wie z.B. (aber nicht beschränkt auf) Gewinn- oder Marktverluste.
Die entsprechenden Leistungen werden in Euro (EUR) erstattet.
Um eine Schadens- oder Verlustmeldung zu machen, wählen Sie bitte das entsprechende Tab aus.
Schadensmeldung für verloren gegangene Sendungen
Schadensmeldung für verloren gegangene Sendungen
- Für DHL Express müssen Sie uns innerhalb von 30 Tagen nach der Abholung kontaktieren.
- Für DPD müssen Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach der Abholung kontaktieren.
- Für Evri müssen Sie uns innerhalb von 30 Tagen nach der Abholung kontaktieren.
- Für FedEx müssen Sie uns innerhalb von 3 Monaten nach der Abholung kontaktieren.
- Für GLS müssen Sie uns innerhalb von 7 Tagen nach der Abholung kontaktieren.
- Für Landmark müssen Sie uns innerhalb von 60 Tagen nach dem letzten Landmark-Scan kontaktieren.
- Für TG International müssen Sie uns innerhalb von 21 Tagen nach der Abholung kontaktieren.
- Für TNT müssen Sie uns innerhalb von 3 Monaten nach der Abholung kontaktieren.
- Für USPS müssen Sie uns innerhalb von 30 Tagen nach dem letzten Scan kontaktieren.
- Für UPS müssen Sie uns innerhalb von 60 Tagen nach der Abholung kontaktieren.
Wir raten Ihnen dringend, uns so bald wie möglich zu kontaktieren, vorzugsweise innerhalb von 7 Tagen nach dem geplanten Lieferdatum, auch wenn die erlaubte Zeitspanne für eine Verlustmeldung länger sein kann.
Im Verlustfall:
- Sobald eine Sendung als vermisst gemeldet wurde, fordert der Dienstleister eine vollständige Beschreibung des Pakets an, um eine Suche im Depot durchzuführen. Erst wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, kann ein Antrag gestellt werden.
- Der Schadensanspruch für ein verlorenes Paket entfällt, wenn die Ware nicht mehr als verloren gilt.
- Sie benötigen einen Wertnachweis für die gesamte Sendung (Quittung oder Kaufrechnung). Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um den Wert und nicht um den Verkaufspreis (Einzelhandelspreis) handeln muss. Es wird nur der Wiederbeschaffungswert der Waren ausgezahlt.
- Sie benötigen ebenfalls eine unterschriebene Kopie des Manifestes (Abholnachweis), welches die Abholung bestätigt.
- Wir benötigen eine schriftliche Bestätigung des Empfängers, dass die Sendung nicht zugestellt wurde.
Schadensmeldung für teilweise verlorengegangene Sendung (fehlende Artikel) und für Schadensfälle
Schadensmeldung für teilweise verlorengegangene Sendung (fehlende Artikel) und für Schadensfälle
- Die folgenden Informationen beziehen sich auf Schadensmeldungen für Pakete, die zwar geliefert wurden, deren Inhalt jedoch beschädigt ist oder fehlt.
- Für DHL Express national müssen Sie uns bei äußerlich erkennbaren Schäden sofort nach der Zustellung kontaktieren (der Schaden muss auf dem Zustellnachweis vermerkt werden). Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden müssen Sie uns für nationale Sendungen innerhalb von 7 Tagen und für internationale Sendungen innerhalb von 30 Tagen nach der Zustellung kontaktieren.
- Für DPD müssen Sie uns innerhalb von 7 Tagen nach dem Lieferdatum kontaktieren.
- Für Evri müssen Sie uns bei äußerlich erkennbaren Schäden sofort nach der Zustellung kontaktieren, für äußerlich nicht erkennbare Schäden innerhalb von 7 Tagen nach der Abholung kontaktieren.
- Für FedEx müssen Sie uns innerhalb von 21 Tagen nach der Abholung kontaktieren (der Schaden muss auf dem Zustellnachweis vermerkt sein).
- Für GLS müssen Sie uns bei äußerlich erkennbaren Schäden sofort nach der Zustellung kontaktieren. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden müssen Sie uns innerhalb von 7 Tagen nach der Abholung kontaktieren.
- Für Landmark müssen Sie uns innerhalb von 7 Tagen nach der Zustellung kontaktieren. Spätestens 30 Tage, nachdem Landmark den Schaden/Verlust bestätigt hat, müssen alle Unterlagen vorliegen.
- Für TG International müssen Sie uns innerhalb von 21 Tagen nach der Lieferung kontaktieren. Die Ware muss bei Erhalt als „beschädigt“ unterschrieben werden. Wurde die Ware bei Erhalt nicht als „beschädigt“ unterschrieben, müssen Sie uns innerhalb von 24 Stunden kontaktieren.
- Für TNT müssen Sie uns bei äußerlich erkennbaren Schäden sofort nach der Zustellung kontaktieren (muss auf dem Zustellnachweis vermerkt werden). Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden müssen Sie uns für nationale Sendungen und Economy-Lieferungen innerhalb von 7 Tagen und für Expresslieferungen innerhalb von 14 Tagen nach der Abholung kontaktieren.
- Für UPS müssen Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach der Abholung kontaktieren. Die Verpackung muss aufbewahrt werden.
- Für USPS müssen Sie uns bei äußerlich erkennbaren Schäden sofort nach der Zustellung kontaktieren. Für äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung kontaktieren.
- Ein Anspruch auf Teilverlust kann erst dann geltend gemacht werden, wenn der Dienstleister eine Suche abgeschlossen hat.
Für teilweise verlorengegangene Sendung (fehlende Artikel) und im Schadensfall:
- Die beschädigte Ware muss in der Originalverpackung und an der Lieferadresse bleiben, da der Dienstleister diese unter Umständen für eine Inspektion abholen und begutachten möchte. Wenn die Ware an einen anderen Ort gebracht oder ausgepackt aufbewahrt wird, kann Ihr Anspruch erlöschen.
- Für eine Schadensmeldung werden Fotos des entstandenen Schadens an der Sendung und an dem Artikel sowie der inneren und äußeren Verpackung benötigt. Es müssen Nachweise für eine geeignete Verpackung vorhanden sein - bitte beachten Sie unsere Verpackungsrichtlinien. Wir empfehlen Ihnen, die Verpackung Ihres Pakets vor dem Versand zu fotografieren; auch Fotos vom Empfänger nach der Zustellung des Pakets werden berücksichtigt.
- Für DPD und Landmark müssen Sie ein Foto vorlegen, auf dem das mit einem Strichcode versehene Versandetikett auf der Außenverpackung angebracht ist.
- Sie benötigen eine Kopie des Versandscheins mit Unterschrift und der Kennzeichnung "beschädigt" oder "nicht geprüft". (Bitte beachten Sie, dass wir jede Reklamation ablehnen, wenn die Waren mit "in gutem Zustand" unterschrieben sind).
- Für eine Schadensmeldung werden Fotos des entstandenen Schadens an der Sendung und an dem Artikel sowie der inneren und äußeren Verpackung benötigt.
- Der Dienstleister benötigt einen Wertnachweis der gesamten Sendung (Rechnung, Kaufbeleg). Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um den Wert und nicht um den Verkaufspreis (Einzelhandelspreis) handeln muss. Es wird nur der Wiederbeschaffungswert der Waren ausgezahlt.
- Sie benötigen einen Kostenvoranschlag für Reparaturen oder ggf. eine Rechnung/Quittung für Ersatzteile, wenn möglich.
- Der Schadensanspruch für eine teilweise verlorengegangene Sendung entfällt, wenn die Ware lokalisiert werden kann oder nicht mehr als verloren gilt.
Wir akzeptieren keine Schadensmeldungen für "maschinelle Störungen". Dies ist der Fall, wenn ein Artikel als fehlerhaft oder defekt gemeldet wird, aber keine eindeutigen äußeren Anzeichen eines Transportschadens aufweist.
Im Falle einer vollständigen Begleichung für beschädigte Waren gehen die Artikel in das Eigentum von Transglobal Express über, und wir behalten uns das Recht vor, diese zurückzusenden.
Übermitteln Sie Ihre Teilverlust- bzw. Schadensmeldung
Um Ihre Teilverlust- oder Schadensmeldung zu übermitteln:
- Klicken Sie auf den untenstehenden Button Einen Schadensantrag stellen
- Geben Sie alle angeforderten Informationen in das Schadensformular ein und reichen Sie das Dokument ein.
- Sie erhalten dann die Option, alle Beweisdokumente hochzuladen, um Ihren Schadenantrag zu stützen. Diese Dokumente können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt hochladen, indem Sie der untenstehenden Anleitung folgen.
- Sie erhalten eine Bestätigungsemail, dass Ihr Antrag eingereicht wurde. Unser Team wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
- Um Ihre unterstützenden Beweisdokumente einzureichen:
- Gehen Sie zum Upload Center in Ihrem Konto-Bereich
- Wählen Sie Forderungen als Dokumentenkategorie aus.
- Wählen Sie die entsprechende zugehörige "Buchungsreferenz" aus
- Klicken Sie Hochladen
- Sie können diesen Prozess für alle beliebigen Dokumente wiederholen, die Sie hochladen möchten.
- Für Fragen wenden Sie sich gerne an [email protected]