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Wer kennt das nicht? Zu Weihnachten oder zum Geburtstag schickt man den weiter entfernt lebenden Verwandten gerne einmal ein paar Scheine als Geschenk zu. Laut der Deutschen Post sollte man davon jedoch lieber absehen.

Bargeld darf theoretisch schon versendet werden, allerdings benötigt man hierfür die Zusatzleistung „Einschreiben Wert“. Doch auch hier gilt eine Beschränkung, es darf nämlich nur Geld in Höhe von bis zu 1000 Euro geschickt werden. Erst kürzlich hatte die Deutsche Post auf ihren Social Media Kanälen erneut hierauf aufmerksam gemacht. Als Gründe für die Einschränkung wird vor allem der Haftungsanspruch genannt. Denn wenn Bargeld verschickt wird, sind eine Empfangsbestätigung sowie ein Anspruch auf Haftung natürlich besonders wichtig. Diese können eben nur dann garantiert werden, wenn die Zusatzleistung auch wirklich angegeben wurde.

Kunden sollten die Sendung also als Einschreiben kennzeichnen, wenn sie Geld verschicken möchten. Dies funktioniert allerdings, wenn es sich um einen Geldbetrag handelt, nur in einer Filiale vor Ort und kostet die Kunden über 4 Euro. In den sozialen Medien drückten daher einige Kunden bereits ihren Unmut über die erneute Bekanntmachung aus. Um Ärger und Verluste zu vermeiden, sollten sich die Kunden aber besser an diese Regelungen halten.

Deutsche Post Einschreiben Wert

Wenn Sie Geld mit der Deutschen Post verschicken möchten, sollten Sie den Brief lieber nicht einfach so in den Briefkasten werfen.

Quelle: RTL.de

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