Transglobal Express - weltweite Paketversanddienste
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Vor allem während der Weihnachtszeit und im Zusammenhang mit der Coronapandemie sind die Paketzusteller so geschäftig wie beinahe noch nie, denn Weihnachtsgeschenke werden online bestellt und wieder verschickt und müssen von A nach B transportiert werden. Als Kunde ist es daher für Sie wichtig zu wissen, was Zusteller dürfen und was nicht. Wie sieht beispielsweise die rechtliche Lage aus, wenn der Empfänger während der Zustellung nicht zu Hause ist oder die Waren beschädigt an seinem Ziel ankommt?

Was mit dem Paket geschieht, wenn der Paketbote niemanden an der Zustelladresse antrifft, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Mehr Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dienstleister, also DHL, DPD und Co. Für gewöhnlich ist es jedoch so, dass versucht wird, das Paket beim Nachbarn abzugeben. Wenn auch hier niemand anzutreffen ist, wird es meist zum nächstgelegenen Paketshop gebracht. Hierüber müssen die Kunden auch benachrichtigt werden. Der Vorsitzende des Bundesverbands Paket & Expresslogistik Marten Bosselmann hierzu: „Die Benachrichtigung erfolgt über eine Karte beziehungsweise digital“.

Paketzustellung - Kennen Sie Ihre Rechte

Ist auch dies nicht möglich, weil sich beispielsweise kein Paketshop in der Nähe befindet, so wird die Zustellung am nächsten Tag erneut versucht. Wie oft ein solcher Zustellversuch hintereinander stattfindet, hängt vom jeweiligen Unternehmen ab. Manchmal beträgt die Anzahl hier lediglich zwei Tage, manchmal sogar vier. Oftmals wird hier auch ein ungefähres Zeitfenster angegeben, um es dem Kunden etwas einfacher zu machen. Vor der Tür abgestellt werden darf das Paket allerdings nur dann, wenn die Kunden dies ausdrücklich erlauben.

Quelle: Welt.de

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