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Was wird uns 2018 bringen? Auf jeden Fall schon einmal ein Wandel der Gesetze und einige rechtliche Neuerungen für Spediteure, Transportunternehmer und Logistiker. Alle Jahre wieder erreichen uns gesetzliche Änderungen. Die einen können uns finanziell zu Gute kommen, die anderen uns eher ein Dorn im Auge sein.

Die wichtigsten Änderungen im Bereich Verkehr und Transport haben wir für Sie zusammengefasst:

  • LKW Maut
  • Ab dem 1. Juli 2018 will die Bundesregierung die Maut für LKWs mit mehr als 7,5 Tonnen auf alle Bundesstraßen ausweiten. Die Kosten die Maut für Bundesstraßen decken sich etwa mit denen der Maut für Autobahnen und sollen diese nicht übersteigen. Offen ist allerdings noch, ob die Maut auch für Busse und Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen gelten soll.

    Bundesstraße

    Die Maut kann mit bereits eingeführten OBUs, On-Board-Units, von Toll Collect bezahlt werden. Mit diesem Buchungsverfahren steht dem Kunden offen, ob er sich online oder an den entsprechenden Terminals einbucht. 2018 soll außerdem das Toll Collect System auch über App nutzbar sein.

  • Winterreifen
  • Wie in unserem Artikel Zeit für einen Reifenwechsel erwähnt sind M+S-Reifen durch Alpine-Reifen zu ersetzen. M+S-Reifen, die nach dem 1. Januar 2018 produziert werden, dürfen Sie nicht mehr als Winterreifen nutzen. Für ältere Modelle, Produktionsdatum bis 31. Dezember 2017, dürfen in der Übergangszeit bis zum 30. September 2024 bei winterlichen Bedingungen aufgezogen werden.

    Winterreifen

    Zusätzlich zum Thema Winterreifen: Wer bei Schnee oder Eis auf unpassenden Reifen unterwegs ist, den kann ein Bußgeld in Höhe von 75 anstatt den üblichen 60 Euro erwarten.

  • Luftfrachtumschlag
  • Das Luftsicherheitsgesetz ist in Deutschland drastisch verschärft worden, was sich auf die Luftfrachtlogistik auswirken kann. Bei „erheblichen Gefährdungslagen“ dürfen Flugverbote wie Einflug-, Überflug-, Start- und Beförderungsverbote verhängt werden.

    Flugzeug

    Außerdem will Deutschland den Innendienst von Frachtbeförderungsunternehmen ins Visier nehmen. Deren Mitarbeiter sollen behördlich durchleuchtet werden, um sicherzustellen, dass diese weder Sprengsätze noch andere gefährliche Artikel in den Frachtraum schleußen. Damit wird die bÜ, die beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber, abgeschafft und durch die ZÜP, Zuverlässigkeitsüberprüfung, die regionale Luftsicherheitsbehörden durchführen, ersetzt.

  • Fahrverbote
  • Am 22. Februar 2018 könnte sich entscheiden, ob regionale Kommunen und Städte bestimmte Dieselfahrzeuge von ihren Straßen ausschließen werden. In Stuttgart hätte ein Dieselfahrverbot schon ab dem 1. Januar 2018 greifen sollen, Baden-Württemberg allerdings legte Einspruch gegen den Entschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vor.

 

Quelle: verkehrsrundschau.de

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