Transglobal Express - weltweite Paketversanddienste
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Die neue PS bei Amazon bestellt, am voraussichtlichen Lieferzeitpunkt aber nicht daheim? Oder Sie warten auf Ihre eBay-Ersteigerung, die am Mittwoch zwischen 10 und 18 Uhr ankommen soll, sind aber dann wie die meisten von uns auf der Arbeit?

Fast nichts ist ärgerlicher als einen Zettel im Briefkasten zu finden, auf dem steht: „Wir haben Sie leider nicht angetroffen. Ihr Paket liegt im Paketshop.”

Um Lieferungen, die zu bestimmten Zeiten nicht empfangen werden können und somit lästigem Warten in Paketshops zu entgehen, lassen viele von uns Ihre Pakete an die Arbeitsadresse schicken. Die ist ja auch tatsächlich unterm Tag besetzt und so ist immer jemand da, der Ihr privates Paket annehmen kann. Normalerweise sind Chefs und Vorgesetzte relativ liberal, wenn es um Paketzustellungen am Arbeitsplatz geht – denn eine Alternative wäre, auf Ihre Arbeitskraft einen Tag zu verzichten, damit Sie zuhause auf Ihr Paket warten können. Und das will der gemeine Arbeitgeber ja auch nicht und vor allem nicht so spontan wie eine eBay-Ersteigerung oder ein Amazoneinkauf sein kann.

Paket ins Büro

Ist das aber erlaubt? Darf ich mein privates Paket an eine Arbeitsstelle schicken lassen?

Grundsätzlich nicht. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, ihre privaten Pakete ins Büro schicken zu lassen. Man kann aber dennoch seine Pakete im Büro empfangen und das erstens, nachdem der Arbeitgeber es ausdrücklich erlaubt hat, zum Beispiel mit einer Rundmail, einem Aushang oder einer verbalen Erlaubnis; oder zweitens, wenn man sich Pakete ohne ausdrückliches Verbot ins Büro schicken lässt und der Arbeitgeber das toleriert.

Allerdings kann der Arbeitgeber jederzeit seine Meinung ändern oder auch einzelnen Mitarbeitern verbieten sich Pakete ins Büro schicken zu lassen. Es macht ja immerhin einen Unterscheid für die Arbeitsladung des Rezeptionisten, ob man sich 10 Pakete pro Woche oder drei im Jahr schicken lässt.

Sofern der Arbeitgeber den Arbeitsplatz als Paketannahmestelle toleriert, muss er aber auch gewährleisten, dass das die Privatsphäre eines jeden Mitarbeiters gewahrt ist. Post und Pakete adressiert an entsprechende Mitarbeiter dürfen nur von eben diesen geöffnet werden.

Quelle: fnp.de

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