Transglobal Express - weltweite Paketversanddienste
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Amazon steckt gleich zwei der neuen Kopfhörer ins Paket, aber Sie haben nur einen bestellt. Die Supermarktlieferung kommt mit einer zusätzlichen Milchlieferungen, die Sie aber gar nicht wollten und Studenten in Kanada erhielten Pakete mit allerhand Utensilien, von deren Bestellung wirklich niemand etwas wusste.

Hin und wieder passiert es auch den besten Versandhäusern, falsche oder zusätzliche Artikel mit ins bestellte Paket zu packen. Die Überraschung und Freude der Extraware ist zu Anfang groß. Dürfen Sie die Waren aber denn auch rechtmäßig behalten?

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Zu viel geliefert bekommen – was tun?

Im Paket steckt zu viel drin – es ist erstmals sehr verlockend die zusätzliche Ware zu behalten und nichts zu sagen. Doch damit machen Sie sich tatsächlich rechtlich strafbar. Hat der Verkäufer aus Versehen zu viel ins Paket gesteckt, müssen Sie ihn darüber in Kenntnis setzen.

Gesetzeslage

Ausnahmen gelten doch für folgenden Fall: Wenn es sich um einen zwielichtigen und unseriösen Verkäufer handelt, der zum Beispiel ein Drohschreiben gleich mit ins Paket packt, in dem er Sie auffordert zu zahlen, sollten Sie die Ware nicht zurückschicken. In diesem Fall sollten Sie eher die Polizei kontaktieren als den Verkäufer. Diese Praktiken sind nämlich nicht rechtens und können sanktioniert werden.

Darf ich die Ware nun behalten?

Verkaufen, verschenken, wegwerfen, behalten – zu all dem haben Sie leider kein Recht, auch wenn Sie das gerne wollten. Es ist Ihre Pflicht dabei mitzuhelfen, so dass die Ware wieder zu ihrem rechtmäßigen Besitzer zurückkehrt, sollte es sich um einen Irrtum gehandelt haben. Beschädigen Sie Ware nicht und machen Sie mit dem Verkäufer eine angemessene Frist aus. Wenn Sie die Ware per Paket zurückschicken, muss der Verkäufer für die Versandkosten aufkommen.

Telefonanruf

Die Artikel wurden absichtlich verschickt

Sollte der Verkäufer die zusätzlichen Artikel allerdings absichtlich zu Ihnen geschickt haben, hat er weder das Recht nach einer Aufbewahrung noch nach einer Rücksendung zu verlangen. In diesem Fall können Sie getrost davon ausgehen, die gelieferte Ware behalten zu dürfen.

Haben Sie als Verkäufer aus Versehen zu viel ins Paket gepackt und verschickt? Sprechen Sie sich mit dem Empfänger ab, buchen Sie den Rückversand mit Transglobal Express und sparen Sie dabei bis zu 67 Prozent an Versandkosten. Die versehentliche Lieferung muss ja nicht noch teurer werden als sie ohnehin schon ist!

Quelle: ksta.de

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